Regionalprinzip

Regionalprinzip
der Genossenschaften beinhaltet, dass deren Geschäftstätigkeit im Zweckgeschäft auf die in einer bestimmten Region wirtschaftenden bzw. lebenden Mitglieder ausgerichtet sind. Dieser Grundsatz der Ortsverbundenheit hatte bereits bei  Raiffeisen eine hohe Bedeutung. Das R. bewirkt ohne Zweifel eine gewisse Wettbewerbseingrenzung, obwohl dem Geschäftsbetrieb beim genossenschaftlichen Gegengeschäft keine regionalen Einschränkungen auferlegt sind. Positiv für das R. der Genossenschaften, das rechtlich nicht festgelegt ist, ist zu werten, dass das Genossenschaftsmanagement die Verhältnisse „vor Ort“ bes. gut kennt und deswegen praxisnahe Entscheidungen gefällt werden können. Auch im Sparkassensektor gilt das R. in dem Sinn, dass sich der Geschäftsbereich einer kommunalen oder landkreisbezogenen Sparkasse auf das Gebiet des Gewährsträgers zu beschränken hat. Auch für kommunale Wohnungsgesellschaften, die in einer bestimmten Gemeinde ihren Standort haben, gilt das R.

Lexikon der Economics. 2013.

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